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7Sep/090

Nein, Urteile des LG-Hamburg sind nicht automatisch auf das ZugErschwG zurückzuführen!

Auslöser dieses Artikels ist ein Tweet, der ein kürzliches Urteil des LG Hamburg als Aufhänger für die Aussage heranzog, dass die strengere Haftung von Providern erste Auswirkungen des Zugangserschwerungsgesetz seien.

Das dem nicht so ist, liegt zum Ersten daran, dass das Gesetz noch gar nicht in Kraft getreten ist (s. Notifikationsprobleme auf EU-Ebene), zum Zweiten daran, dass die Haftung von Webspace-Providern nichts mit dem ZugErschwerG zu tun hat.