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11Aug/090

Wie eine bedeutende Schwäche gleichzeitig eine große Stärke sein kann.

Ich habe gerade den Film "Eine verhängnisvolle Affäre" mit Michael Douglas irgendwie zufällig gesehen und dabei eine - für die entsprechende Szene evidente - Feststellung gemacht. Die größte Schwäche unseres Rechtsstaats ist gleichzeitig seine größte Stärke.

Kurz zum Film

Hier eine kurze Beschreibung, um was es in dem Film geht, Quelle wikipedia:

Zusammen mit Frau und Tochter lebt der New Yorker Anwalt Dan Gallagher ein glückliches Familienleben, bis er Alex Forrest kennenlernt und sich auf eine sexuelle Affäre mit ihr einlässt. Gallagher will über den Seitensprung hinaus keine dauerhafte Bindung eingehen, während sich die Perspektive für Forrest ganz anders darstellt. Selbst klare Worte Gallaghers können sie nicht davon abhalten, ihn immer obsessiver zu begehren und unter Druck zu setzen. Dazu gehören unter anderem ein Selbstmordversuch, die Behauptung, von Gallagher ein Kind zu erwarten, und die Entführung seiner Tochter. Schließlich kommt es in der Gallagherschen Wohnung zum actiongeladenen Showdown, an dessen Ende Forrest von Gallaghers Frau erschossen wird.

Der Aufhänger des Gedankens

Frau ist verrückt, Mann hat unüberlegten One-Night-Stand mit verrückter Frau, von deren Verrücktheit er (noch) nichts weiß. Frau verfolgt Mann daraufhin, weil sie sich in ihn verguckt. Gaukelt vor schwanger zu sein, läßt pausenlos Telefone klingeln, macht sich mehrerer Sachbeschädigungen strafbar - das volle Stalker'sche Programm halt. Mann versucht verzweifelt über die Polizei Hilfe zu erhalten, welcher aber die Hände gebunden sind, da Mann keine Beweise für Aktionismus der Frau hat.

(Disclaimer: Ob Mann oder Frau sei mal dahingestellt. Hier geht es nicht drum zu tun, als wären Frauen generell verrückte Stalkerinnen - genauso könnte in diesem Gedankengang der Mann der Stalker und die Frau die Verfolgte sein, es könnte sich auch um Schwule oder Lesben handeln, verrückt oder nicht. Hier will ich schon politisch korrekt bleiben.)

Der Knackpunkt im Endeffekt

Das Problem ist, dass der Mann am Ende nur über die, im Volksmund, Notwehr die fortwährenden Angriffe der Frau abwehren kann - zum Unglück der Frau endgültig (s.o.).

Darin manifestiert sich eine grundsätzliche Schwäche unseres Rechtsstaats dergestalt, dass, kurz gesagt, "immer erst etwas passieren muss, bevor der Staat aktiv wird". Vorliegend konnte die Polizei solange nicht agieren, wie die Frau immer nur im Hintergrund ohne beobachtet zu werden die Fäden zog. Keine Beweise, keine Anklage oder wenn überhaupt Anklage, dann unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils (Unschuldsvermutung, nicht wahr, SpOn?, Top-Thema auch hier).

Eigentlich wäre das jetzt einmal ein guter Ansatzpunkt für sinnvolle Gesetze, könnte man meinen. Verdachtsunabhängige Überwachung von Privatpersonen, Videoüberwachung von Problemfamilien zur Gewalt-Prävention und so weiter. Alles nette Gedanken, um einfach mal feucht durchzuwischen.

Wer die Ironie verstanden hat, ist auch in der Lage weiterzulesen, denn: offenbart sich in der Schwäche des Rechtsstaat nicht auch seine größte Stärke, die es selbstverständlich zu bewahren gilt? Wäre die Gefahr einer mißbräuchlichen Verwendung von staatlichen Instrumenten zur Prävention jeglicher zwischenmenschlicher Schicksale nicht ungleich höher als die Gefahr, dass, sozusagen als Opfer für den Rechtsstaat, einzelne Menschen diese Schicksale nun Mal ertragen müßen - bevor der Staat eingreift?

Auch wenn ich mich im Moment des Schreibens emotional kalt und berechnend anhören mag, so bin ich mir doch durchaus bewußt, dass auch ich eines Tages zum Beispiel der Mann aus der Geschichte sein könnte, ohne staatliche Hilfe gegen die Bedrohung durch Dritte, immer darauf wartend, dass es zum Showdown kommt, zum konkreten Angriff oder der nachweisbaren Tat, der/die mir dann die Möglichkeit verschafft, den Staat einzuschalten.

Ja, dessen bin ich mir bewußt. Diesem ständig schwebenden Damoklesschwert - dem Preis der Freiheit, dem Preis für einen Rechtsstaat wie den unseren mit kleinen Schwächen, aber großen Stärken. Den es zu bewahren gilt, selbst wenn das bedeutet, dass man Opfer bringen muss - statt diese nur zu verlangen.

8Aug/090

Wenn Einzelfälle Gesamtbilder bestimmen.

Die mediale Darstellung von Zusammenhängen führt des Öfteren dazu, dass aus Einzelfällen repräsentative Merkmale von Gesamt-Strukturen werden. Aufhänger dieses Artikels ist ein Post auf lawblog.de zum kürzlich ergangenen Urteil des BGH im Zusammenhang mit dem Mord-Geständnis eines Marokkaners.

In diesem Beitrag spricht Herr Vetter davon, dass durch das Verhalten Einzelner ein Schaden am Gesamtbild "Rechtsstaat" bleibe:

Dennoch, ein Schaden für den Rechtsstaat bleibt. Man muss sich nur vergegenwärtigen, diese Aktion hat nicht etwa ein übereifriger Polizist allein durchgezogen. Vielmehr wurde sie über die gesamte befasste Justizkette – vom Polizeipräsidium, über die Staatsanwaltschaft, den Ermittlungsrichter bis zu den Verantwortlichen der Justizvollzugsanstalt – ausgetüftelt, abgesegnet und tatkräftig umgesetzt. Niemand hatte offenbar Zweifel an dem, was er tut. Oder, vielleicht noch schlimmer, nicht den Mut nein zu sagen.

Der Hintergrund

In Kurzform: Mann marokkanischer Herkunft sitzt in Deutschland in U-Haft und wird verdächtigt, seine Geliebte umgebracht zu haben. Da diese leider spurlos verschwunden und die Beweislage deshalb mehr als dünn ist, entscheidet man sich mit dem Verdächtigen ganz besonders nett umzuspringen und gönnt ihm ein Gespräch mit seiner Ehefrau im privaten Umfeld, alleine in einem Zimmer - sogar marokkanisch dürfe man sprechen. Problem: das Zimmer ist natürlich komplett verwanzt und so kann der Verdächtige erfolgreich überführt werden (...als er seiner Ehefrau von dem Mord an seiner Geliebten berichtet. Aber okay).

Warum das Theater?

Der Staat hat sich mit dem Grundgesetz ein Art Regelwerk gegeben, was mit seinem Element der Rechtsstaatlichkeit jedem Bürger nicht nur den Föderalismus schenkt, sondern ihm auch die Garantie auf ein faires Verfahren gibt. Das heißt im Endeffekt, dass ein Bürger vor Gericht wie jeder andere behandelt wird, dass jemand der angeklagt ist solange unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist und dass der Staat seine Bürger eben nicht austrickst. Zumindest nicht übermäßig.

Der BGH kommt ins Spiel

Und so befand der BGH dann auch, dass hier übermäßig getrickst wurde, denn: die im Telefongespräch aufgenommen Aussagen von dem Angeklagten wurde als Beweismittel dazu verwendet ihn zu überführen. Das komplette Urteil kann die entsprechend interessierte Person hier nachlesen.

Auszug aus dem Urteil

Für alle anderen gibt es hier die Kurzform des Urteils mit den spannenden Abschnitten:

Die Ermittlungsbehörden haben sich aber in einer Situation, in der dem Angeklagten ein Ausweichen auf ein von ihm selbst gewählten Gesprächsort nicht möglich war, nicht darauf beschränkt, die Gespräche des Angeklagten zu seiner Ehefrau akustisch zu überwachen. Sie haben vielmehr bewusst eine von den üblichen Abläufen in der Untersuchungshaft derart abweichende Besuchssituation geschaffen, dass nicht lediglich ein Irrtum des Angeklagten ausgenutzt wurde.

Vielmehr wurde, anders kann man das Vorgehen nicht verstehen, die Situation – gezielt – zur Erlangung einer gerichtsverwertbaren Selbstbelastung des Angeklagten herbeigeführt. Im Rahmen ihres Vorgehens haben die Ermittlungsbehörden mit mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmen dem Angeklagten den Eindruck vermittelt, er erhalte nun eine Sonderbehandlung und dürfe sich völlig ungestört und ohne jegliche Überwachung mit seiner Ehefrau – noch dazu in marokkanischer Sprache – unterhalten. …

Angesichts dieser Einwirkung auf das Vorstellungsbild des Angeklagten, die ihn zu der Fehlvorstellung gelangen ließ, die Besuche würden nicht überwacht, ist das Vorgehen der Ermittlungsbehörden unter gezielter Ausnutzung der besonderen Situation des Untersuchungshaftvollzuges zur Erlangung einer prozessverwertbaren Selbstbelastung des Angeklagten schon vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich verankerten Verbots eines Zwangs zur Selbstbelastung („nemo tenetur se ipsum accusare“) bedenklich.

Der eigentliche Gedanke

Am Image des Rechtsstaats wurde mal wieder gekratzt, wie des Öfteren in letzter Zeit. Doch dieses Mal nicht ganz oben im Ministerium, sondern fast auf lokaler Ebene. Irgendwie mutet es schon seltsam an, wenn die ganze juristische Kette das Spielchen mitspielt und ganz offensichtlich gegen das Grundgesetz und verfahrensrechtliche Mindestgebote verstößt. Immerhin war hier die Aufnahme des Gesprächs offenbar von allen Beteiligten, vom zuständigen Staatsanwalt bis zum kleinen Polizisten, abgesegnet.

Zum Begriff der Fairness

Doch ist es fair das gesamte System in Frage zu stellen, weil Einzelpersonen ihre Kompetenzen überstrapazieren? Meines Erachtens nicht. Deshalb ist auch mehr als unfair gegenüber dem Gesamtsystem, wenn die Berichterstattung über Einzelfälle dazu führt, dass sich das Image des Gesamtsystems verschlechtert.

Dennoch ein weit-verbreitetes Phänomen in der deutschen Medienlandschaft, was aber nicht unbedingt am Medium an sich liegt, das einfach nur sensationsgeil ist und sich deshalb vornehmlich auf Einzelfälle stürzt, als mehr an der Diskussion über die einzelnen Themen, die sich aus der medialen Beachtung entwickelt.

Ein Ausweg aus diesem Teufelskreis wäre mal wieder das Internet als Chance, die Berichterstattung zu diversifizieren und Einzelfälle differenzierter zu betrachten, weil sich mehr Autoren an einem Thema beteiligen. Das wirkt sich auch auf die Diskussion aus - wäre zumindest meine Hoffnung. Was man bisher nur im Kleinen in der Blogosphäre beobachten kann, könnte man im Großen erst dann vollkommen erfahren, wenn man endlich anfangen würde das Internet als Chance zu begreifen und es nicht ständig zu verteufeln.